Dienstleistungen

Behördengänge

Zur Abwicklung der behördlichen Angelegenheiten im Fall des Todes eines Mitglieds werden folgende Dokumente benötigt:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
Die Überführung des verstorbenen Mitgliedes sowie die amtlichen Angelegenheiten werden von dem Transportunternehmen durchgeführt. Dazu gehören:
  • Krankenhaus (Sterbeurkunde)
  • Stadtverwaltung
  • Konsulat
  • Flugticket für die Begleitperson
  • Frachtangelegenheiten

Religiöse Riten

Nachdem wir von den Verwandten des Verstorbenen benachrichtigt wurden, setzt sich unser Verein mit dem Transportunternehmen in Verbindung und sorgt dafür, dass der Leichnam nach islamischem Ritus auf die Bestattung vorbereitet wird.

Dazu wird der Verstorbene gewaschen und in das Leichentuch eingewickelt. Nachdem das Totengebet verrichtet wurde, findet die Beerdigung statt.

Transport

Unser Büro veranlasst die zeitnahe Kontaktaufnahme des von uns beauftragten Transportunternehmens mit der Familie des Verstorbenen.

Nach Abschluss der amtlichen Angelegenheiten wird der Verstorbene bis zur angegebenen Adresse in der Türkei bzw. in anderen Ländern bis zum Flughafen transportiert.

Übergabe

Unser Partner in der Türkei wird mit dem Transport des Verstorbenen vom Flughafen zur angegeben Adresse beauftragt, wo der Leichnam dann übergeben wird. In allen anderen Ländern findet die Übergabe des Verstorbenen am Flughafen statt.

Friedhofsbesuche und Grabpflege

In unseren Ortsgemeinschaften organisieren wir regelmäßig, vorallem an Tagen des Arafas, Friedhofsbesuche um eine Grabpflege durchzuführen und gemeinsan Kuran für die Verstorbenen zu rezitieren. Möchten Sie Teilnehmen? Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle. Informationen dazu finden Sie hier.

Kurse für islamische Bestattungen

UKBA bietet in allen Ortsgemeinschaften Schulungen zum Thema „Islamische Bestattung“ an. Die Inhalte dieser Schulungen sind zum einen die rituelle Waschung sowie das abwickeln in das Leichentuch. Die Schulungen werden mit einem Zertifikat oder mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen. Haben Sie Interesse? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ortsgemeinschaft. Informationen dazu finden Sie hier.